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Elektronische Patientenakte: Wo gibt es Hilfe bei Fragen?

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Wer Fragen zur elektronischen Patientenakte (ePA) hat, erhält Unterstützung. Gesetzlich Versicherte können sich dafür an ihre Krankenkasse wenden. Das gilt auch, wenn man Probleme beim Einrichten der App oder beim Verwalten der ePA hat - etwa Akten löschen oder Funktionen widersprechen will. Oder wenn man wissen will, wer wann auf die ePA zugegriffen hat.
Die Krankenkassen sind nämlich gesetzlich dazu verpflichtet, eine ePA-Ombudsstelle einzurichten, so die Verbraucherzentrale Hamburg. Die Ombudsstelle muss auch helfen, wenn man den Zugriff auf Inhalte für bestimmte Praxen, Krankenhäuser oder Apotheken einschränken will.
Vor allem Ältere kennen die Anlaufstelle kaum
Doch diese Unterstützung scheinen viele Versicherte nicht zu kennen. Darauf lässt zumindest eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Verbraucherschützer schließen. Auf die Frage, ob die Versicherten wissen, dass bei ihrer Krankenkasse eine ePA-Ombudsstelle gibt, antwortete demnach rund Dreiviertel der gesetzlich Versicherten mit «Nein» (76 Prozent). Besonders gering war die Bekanntheit bei älteren Menschen.
Daher haben die Verbraucherschützer auf ihrer Internetseite eine Übersicht zu ausgewählten Ombudsstellen veröffentlicht.
Viele Versicherte wussten laut Umfrage auch nicht, dass für sie bereits eine elektronische Patientenakte angelegt wurde. Nur 25 Prozent gaben in der Onlinebefragung an, dass sie ihre ePA aktiv verwalten.
Gut zu wissen: Dokumente oder Befunde können die Ombudsstellen laut Verbraucherschützern übrigens nicht einsehen.
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(29.05.2026)

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